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Hausordnung LBS Lilienfeld 2023.pdf (493,7 KiB)

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Werkstättenordnungen


Maler und Beschichtungstechniker

Allgemeines:

Die Lehrwerkstätte erfordert außer Schuldisziplin auch noch Arbeitsdisziplin, um Unfälle zu vermeiden. Werden Maschinen und Werkzeuge mutwillig beschädigt, so wird der/die Schülerin je nach Fall, zum Ersatz verhalten. Das Mitnehmen von Maschinen der Materialien aus der Werkstätte ist ausnahmslos verboten.

Werkstättenunterricht:

Der Unterricht beginnt und endet mit dem Glockenzeichen (GONG). Der Arbeitsplatz darf nicht vorzeitig oder ohne Genehmigung des Fachlehrers verlassen werden. Eine Zeit von fünfzehn Minuten vor Ende des Unterrichtes ist zur Körperreinigung vorgesehen. Dem/der Schüler/in zugeteilte Arbeit hat sorgfältig zu erfolgen. Die Ausgabe vom Werkzeug erfolgt nur durch den jeweiligen Werkstättenlehrer. Nach Abschluss der Arbeiten sind diese wieder beim jeweiligen Werkstättenlehrer abzugeben. Die Ausgabe der Materialien erfolgt ebenfalls nur durch den Werkstättenlehrer. Jede(r) Schüler/in hat auf größte Wirtschaftlichkeit beim Verbrauch von Werkstoffen zu achten.

Werkstattmäßige Ausrüstung:

Für den Unterricht ist eine berufseinschlägige Arbeitskleidung mit entsprechenden Schuhen mitzubringen. Für das Arbeiten mit Maschinen ist eine entsprechende Kopfbedeckung erforderlich. Alle Schüler/innen müssen Maßstab, Schreibzeug, Cuttermesser, Lineal, Plakatschreiber, Linierpinsel und Spitzpinsel in verschiedenen Größen, sowie Malstock besitzen und immer in gebrauchsfertigem Zustand mit sich führen.

Aufenthalt in der Werkstätte:

Das Betreten der Werkstätte ist nur jene(n) Schüler/innen gestattet, die in der betreffenden Werkstätte beschäftigt sind. In allen anderen Fällen ist die Bewilligung des Fachlehrers einzuholen.

Schulfremden Personen ist der Aufenthalt in der Lehrwerkstätte verboten.

Unfallverhütung:

Alle Schüler/innen werden nachdrücklichst auf die Gefahren im Werkstättenunterricht hingewiesen. Die Unfallverhütungsvorschriften sind gewissenhaft einzuhalten. Spielereien, Zänkereien und andere Handlungen, die zu einem Unfall führen könnten, sind zu unterlassen.

Die Inbetriebnahme von Maschinen und Geräten ist den Schüler/innen nur unter Aufsicht des zuständigen Fachlehrers erlaubt.

Der sichere Schutz gegen Wundstarrkrampf ist die vorbeugende aktive Impfung.

Unterrichtsversäumnisse:

Bei längeren Unterrichtsversäumnissen ist mit einer Feststellungsprüfung zu rechnen.

Kann eine Beurteilung nicht erfolgen:

Fehlen ohne eigenes Verschulden - "Gestundet" mit Nachtragsprüfung
Fehlen durch eigenes Verschulden - "Nicht beurteilt" für die Schulstufe, kein Aufsteigen möglich, da keine Nachtragsprüfung zulässig!

Ordnung und Reinlichkeit in den Werkstätten:

Maschinen, Werkzeuge und Geräte sind nach ihrem Gebrauch sofort zu reinigen und aufzubewahren. Die Arbeitsplätze sind am Ende des Unterrichtes zu säubern.

Tapezierer und Dekorateur, Sattlerei

Allgemeines:

Die Lehrwerkstätte erfordert außer Schuldisziplin auch noch Arbeitsdisziplin, um Unfälle zu vermeiden. Werden Maschinen und Werkzeuge mutwillig beschädigt, so wird der/die Schülerin je nach Fall, zum Ersatz verhalten. Das Mitnehmen von Maschinen der Materialien aus der Werkstätte ist ausnahmslos verboten.

Werkstättenunterricht:

Der Unterricht beginnt und endet mit dem Glockenzeichen (GONG). Der Arbeitsplatz darf nicht vorzeitig oder ohne Genehmigung des Fachlehrers verlassen werden. Eine Zeit von fünfzehn Minuten vor Ende des Unterrichtes ist zur Körperreinigung vorgesehen. Dem/der Schüler/in zugeteilte Arbeit hat sorgfältig zu erfolgen. Die Ausgabe vom Werkzeug erfolgt nur durch den jeweiligen Werkstättenlehrer. Nach Abschluss der Arbeiten sind diese wieder beim jeweiligen Werkstättenlehrer abzugeben. Die Ausgabe der Materialien erfolgt ebenfalls nur durch den Werkstättenlehrer. Jede(r) Schüler/in hat auf größte Wirtschaftlichkeit beim Verbrauch von Werkstoffen zu achten.

Werkstattmäßige Ausrüstung:

Für den Unterricht ist eine berufseinschlägige Arbeitskleidung mit entsprechenden Schuhen mitzubringen. Für das Arbeiten mit Maschinen ist eine entsprechende Kopfbedeckung erforderlich. Alle Schüler/innen müssen Maßstab, Schreibzeug, Cuttermesser, Lineal, Plakatschreiber, Linierpinsel und Spitzpinsel in verschiedenen Größen, sowie Malstock besitzen und immer in gebrauchsfertigem Zustand mit sich führen.

Aufenthalt in der Werkstätte:

Das Betreten der Werkstätte ist nur jene(n) Schüler/innen gestattet, die in der betreffenden Werkstätte beschäftigt sind. In allen anderen Fällen ist die Bewilligung des Fachlehrers einzuholen.

Schulfremden Personen ist der Aufenthalt in der Lehrwerkstätte verboten.

Unfallverhütung:

Alle Schüler/innen werden nachdrücklichst auf die Gefahren im Werkstättenunterricht hingewiesen. Die Unfallverhütungsvorschriften sind gewissenhaft einzuhalten. Spielereien, Zänkereien und andere Handlungen, die zu einem Unfall führen könnten, sind zu unterlassen.

Die Inbetriebnahme von Maschinen und Geräten ist den Schüler/innen nur unter Aufsicht des zuständigen Fachlehrers erlaubt.

Der sichere Schutz gegen Wundstarrkrampf ist die vorbeugende aktive Impfung.

Unterrichtsversäumnisse:

Bei längeren Unterrichtsversäumnissen ist mit einer Feststellungsprüfung zu rechnen.

Kann eine Beurteilung nicht erfolgen:

Fehlen ohne eigenes Verschulden - "Gestundet" mit Nachtragsprüfung
Fehlen durch eigenes Verschulden - "Nicht beurteilt" für die Schulstufe, kein Aufsteigen möglich, da keine Nachtragsprüfung zulässig!

Ordnung und Reinlichkeit in den Werkstätten:

Maschinen, Werkzeuge und Geräte sind nach ihrem Gebrauch sofort zu reinigen und aufzubewahren. Die Arbeitsplätze sind am Ende des Unterrichtes zu säubern.

Bodenleger

Allgemeines:

Die Lehrwerkstätte erfordert außer Schuldisziplin auch noch Arbeitsdisziplin, um Unfälle zu vermeiden. Werden Maschinen und Werkzeuge mutwillig beschädigt, so wird der/die Schüler/in je nach Fall, zum Ersatz verhalten. Das Mitnehmen von Maschinen der Materialien aus der Werkstätte ist ausnahmslos verboten.

Werkstättenunterricht:

Der Unterricht beginnt und endet mit dem Glockenzeichen (GONG). Der Arbeitsplatz darf nicht vorzeitig oder ohne Genehmigung des Fachlehrers verlassen werden. Eine Zeit von fünfzehn Minuten vor Ende des Unterrichtes ist zur Körperreinigung vorgesehen. Dem/der Schülerin zugeteilte Arbeit hat sorgfältig zu erfolgen. Die Ausgabe vom Werkzeug erfolgt nur durch den jeweiligen Werkstättenlehrer. Nach Abschluss der Arbeiten sind diese wieder beim jeweiligen Werkstättenlehrer abzugeben. Die Ausgabe der Materialien erfolgt ebenfalls nur durch den Werkstättenlehrer. Jede(r) Schüler/innen hat auf größte Wirtschaftlichkeit beim Verbrauch von Werkstoffen zu achten.

Werkstattmäßige Ausrüstung:

Für den Unterricht ist eine entsprechende Arbeitskleidung mit entsprechenden Schuhen (z. B.: Turnschuhe) mitzubringen. Für Arbeiten mit rotierenden Maschinen ist eine entsprechende Kopfbedeckung erforderlich. Alle Schüler/innen müssen Maßstab und Schreibzeug, 2 Stück Verlegemesser (1 x Trapezklinge und 1 x Hakenklinge), sowie 1 Stück Cuttermesser mit Brechklingen besitzen und immer in gebrauchsfertigem Zustand mit sich führen.

Aufenthalt in der Werkstätte:

Das Betreten der Werkstätte ist nur jene(n) Schüler/innen gestattet, die in der betreffenden Werkstätte beschäftigt sind. In allen anderen Fällen ist die Bewilligung des Fachlehrers einzuholen.

Schulfremden Personen ist der Aufenthalt in der Lehrwerkstätte verboten.

Unfallverhütung:

Alle Schüler/innen werden nachdrücklichst auf die Gefahren im Werkstättenunterricht hingewiesen. Die Unfallverhütungsvorschriften sind gewissenhaft einzuhalten. Spielereien, Zänkereien und andere Handlungen, die zu einem Unfall führen könnten, sind zu unterlassen. Das Tragen von Ringen und Armketten ist nicht gestattet.

Die Inbetriebnahme von Maschinen und Geräten ist den Schüler/innen nur unter Aufsicht des zuständigen Fachlehrers erlaubt.

Der sichere Schutz gegen Wundstarrkrampf ist die vorbeugende aktive Impfung.

Unterrichtsversäumnisse:

Bei längeren Unterrichtsversäumnissen ist mit einer Feststellungsprüfung zu rechnen.

Kann eine Beurteilung nicht erfolgen:

Fehlen ohne eigenes Verschulden - "Gestundet" mit Nachtragsprüfung
Fehlen durch eigenes Verschulden - "Nicht beurteilt" für die Schulstufe, kein Aufsteigen möglich, da keine Nachtragsprüfung zulässig!

Ordnung und Reinlichkeit in den Werkstätten:

Maschinen, Werkzeuge und Geräte sind nach ihrem Gebrauch sofort zu reinigen und aufzubewahren. Die Arbeitsplätze sind am Ende des Unterrichtes zu säubern.

Hafner, Platten- und Fliesenleger, Ofenbau- und Verlegetechnik

Allgemeines:

Die Lehrwerkstätte erfordert außer Schuldisziplin auch noch Arbeitsdisziplin, um Unfälle zu vermeiden. Werden Maschinen und Werkzeuge mutwillig beschädigt, so wird der/die Schülerin je nach Fall, zum Ersatz verhalten. Das Mitnehmen von Maschinen der Materialien aus der Werkstätte ist ausnahmslos verboten.

Werkstättenunterricht:

Der Unterricht beginnt und endet mit dem Glockenzeichen (GONG). Der Arbeitsplatz darf nicht vorzeitig oder ohne Genehmigung des Fachlehrers verlassen werden. Eine Zeit von fünfzehn Minuten vor Ende des Unterrichtes ist zur Körperreinigung vorgesehen. Dem/der Schüler/innen zugeteilte Arbeit hat sorgfältig zu erfolgen. Die Ausgabe vom Werkzeug erfolgt nur durch den jeweiligen Werkstättenlehrer. Nach Abschluss der Arbeiten sind diese wieder beim jeweiligen Werkstättenlehrer abzugeben. Die Ausgabe der Materialien erfolgt ebenfalls nur durch den Werkstättenlehrer. Jede(r) Schüler/in hat auf größte Wirtschaftlichkeit beim Verbrauch von Werkstoffen zu achten.

Werkstattmäßige Ausrüstung:

Für den Unterricht ist eine entsprechende Arbeitskleidung mit entsprechenden Schuhen (z. B.: Turnschuhe) mitzubringen. Für Arbeiten mit rotierenden Maschinen ist eine entsprechende Kopfbedeckung erforderlich. Alle Schüler/innen müssen Maßstab und Schreibzeug besitzen und immer in gebrauchsfertigem Zustand mit sich führen.

Aufenthalt in der Werkstätte:

Das Betreten der Werkstätte ist nur jenen Schüler/innen gestattet, die in der betreffenden Werkstätte beschäftigt sind. In allen anderen Fällen ist die Bewilligung des Fachlehrers einzuholen.

Schulfremden Personen ist der Aufenthalt in der Lehrwerkstätte verboten.

Unfallverhütung:

Alle Schüler/innen werden nachdrücklichst auf die Gefahren im Werkstättenunterricht hingewiesen. Die Unfallverhütungsvorschriften sind gewissenhaft einzuhalten. Spielereien, Zänkereien und andere Handlungen, die zu einem Unfall führen könnten, sind zu unterlassen. Das Tragen von Ringen und Armketten ist nicht gestattet.

Die Inbetriebnahme von Maschinen und Geräten ist den Schülerinnen nur unter Aufsicht des zuständigen Fachlehrers erlaubt.

Der sichere Schutz gegen Wundstarrkrampf bei Verletzungen ist die vorbeugende aktive Impfung.

Unterrichtsversäumnisse:

Bei längeren Unterrichtsversäumnissen ist mit einer Feststellungsprüfung zu rechnen.
Kann eine Beurteilung nicht erfolgen:

Fehlen ohne eigenes Verschulden - "Gestundet" mit Nachtragsprüfung
Fehlen durch eigenes Verschulden - "Nicht beurteilt" für die Schulstufe, kein Aufsteigen möglich, da keine Nachtragsprüfung zulässig!

Ordnung und Reinlichkeit in den Werkstätten:

Maschinen, Werkzeuge und Geräte sind nach ihrem Gebrauch sofort zu reinigen und aufzubewahren. Die Arbeitsplätze sind am Ende des Unterrichtes zu säubern. Die zugewiesenen Garderobenschränke sind schonend zu behandeln und am Ende des Lehrganges leer und sauber zu hinterlassen.

Reinigungstechnik

Allgemeines:

Die Lehrwerkstätte erfordert außer Schuldisziplin auch noch Arbeitsdisziplin, um Unfälle zu vermeiden. Werden Maschinen und Werkzeuge mutwillig beschädigt, so wird der/die Schüler/in je nach Fall, zum Ersatz verhalten. Das Mitnehmen von Maschinen der Materialien aus der Werkstätte ist ausnahmslos verboten.

Werkstättenunterricht:

Der Unterricht beginnt und endet mit dem Glockenzeichen (GONG). Der Arbeitsplatz darf nicht vorzeitig oder ohne Genehmigung des Fachlehrers verlassen werden. Eine Zeit von fünfzehn Minuten vor Ende des Unterrichtes ist zur Körperreinigung vorgesehen. Dem/der Schüler/in zugeteilte Arbeit hat sorgfältig zu erfolgen. Die Ausgabe vom Werkzeug erfolgt nur durch den jeweiligen Werkstättenlehrer. Nach Abschluss der Arbeiten sind diese wieder beim jeweiligen Werkstättenlehrer abzugeben. Die Ausgabe der Materialien erfolgt ebenfalls nur durch den Werkstättenlehrer. Jede(r) Schüler/innen hat auf größte Wirtschaftlichkeit beim Verbrauch von Werkstoffen zu achten.

Werkstattmäßige Ausrüstung:

Für den Unterricht ist eine entsprechende Arbeitskleidung mit entsprechenden Schuhen (z. B.: Turnschuhe) mitzubringen.

Aufenthalt in der Werkstätte:

Das Betreten der Werkstätte ist nur jenen Schüler/innen gestattet, die in der betreffenden Werkstätte beschäftigt sind. In allen anderen Fällen ist die Bewilligung des Fachlehrers einzuholen.

Schulfremden Personen ist der Aufenthalt in der Lehrwerkstätte verboten.

Unfallverhütung:

Alle Schüler/innen werden nachdrücklichst auf die Gefahren im Werkstättenunterricht hingewiesen. Die Unfallverhütungsvorschriften sind gewissenhaft einzuhalten. Spielereien, Zänkereien und andere Handlungen, die zu einem Unfall führen könnten, sind zu unterlassen. Das Tragen von Ringen und Armketten ist nicht gestattet.

Die Inbetriebnahme von Maschinen und Geräten ist den Schüler/innen nur unter Aufsicht des zuständigen Fachlehrers erlaubt.

Der sichere Schutz gegen Wundstarrkrampf ist die borbeugende aktive Impfung.

Unterrichtsversäumnisse:

Bei längeren Unterrichtsversäumnissen ist mit einer Feststellungsprüfung zu rechnen.

Kann eine Beurteilung nicht erfolgen:

Fehlen ohne eigenes Verschulden - "Gestundet" mit Nachtragsprüfung
Fehlen durch eigenes Verschulden - "Nicht beurteilt" für die Schulstufe, kein Aufsteigen möglich, da keine Nachtragsprüfung zulässig!

Ordnung und Reinlichkeit in den Werkstätten:

Maschinen, Werkzeuge und Geräte sind nach ihrem Gebrauch sofort zu reinigen und aufzubewahren. Die Arbeitsplätze sind am Ende zu säubern, die Werkstätte auszukehren.

Rauchfangkehrer

Allgemeines:

Die Lehrwerkstätte erfordert außer Schuldisziplin auch noch Arbeitsdisziplin, um Unfälle zu vermeiden. Werden Maschinen und Werkzeuge mutwillig beschädigt, so wird der/die Schüler/in je nach Fall, zum Ersatz verhalten. Das Mitnehmen von Maschinen der Materialien aus der Werkstätte ist ausnahmslos verboten.

Werkstättenunterricht:

Der Unterricht beginnt und endet mit dem Glockenzeichen (GONG). Der Arbeitsplatz darf nicht vorzeitig oder ohne Genehmigung des Fachlehrers verlassen werden. Eine Zeit von fünfzehn Minuten vor Ende des Unterrichtes ist zur Körperreinigung vorgesehen. Dem/der Schüler/in zugeteilte Arbeit hat sorgfältig zu erfolgen. Die Ausgabe vom Werkzeug erfolgt nur durch den jeweiligen Werkstättenlehrer. Nach Abschluss der Arbeiten sind diese wieder beim jeweiligen Werkstättenlehrer abzugeben. Die Ausgabe der Materialien erfolgt ebenfalls nur durch den Werkstättenlehrer. Jede(r) Schüler/innen hat auf größte Wirtschaftlichkeit beim Verbrauch von Werkstoffen zu achten.

 

Werkstattmäßige Ausrüstung:

Für den Unterricht ist eine entsprechende Arbeitskleidung mit entsprechenden Schuhen (z. B.: Turnschuhe) mitzubringen.

Aufenthalt in der Werkstätte:

Das Betreten der Werkstätte ist nur jenen Schüler/innen gestattet, die in der betreffenden Werkstätte beschäftigt sind. In allen anderen Fällen ist die Bewilligung des Fachlehrers einzuholen.

Schulfremden Personen ist der Aufenthalt in der Lehrwerkstätte verboten.

Unfallverhütung:

Alle Schüler/innen werden nachdrücklichst auf die Gefahren im Werkstättenunterricht hingewiesen. Die Unfallverhütungsvorschriften sind gewissenhaft einzuhalten. Spielereien, Zänkereien und andere Handlungen, die zu einem Unfall führen könnten, sind zu unterlassen. Das Tragen von Ringen und Armketten ist nicht gestattet.

Die Inbetriebnahme von Maschinen und Geräten ist den Schüler/innen nur unter Aufsicht des zuständigen Fachlehrers erlaubt.

Der sichere Schutz gegen Wundstarrkrampf ist die borbeugende aktive Impfung.

Unterrichtsversäumnisse:

Bei längeren Unterrichtsversäumnissen ist mit einer Feststellungsprüfung zu rechnen.

Kann eine Beurteilung nicht erfolgen:

Fehlen ohne eigenes Verschulden - "Gestundet" mit Nachtragsprüfung
Fehlen durch eigenes Verschulden - "Nicht beurteilt" für die Schulstufe, kein Aufsteigen möglich, da keine Nachtragsprüfung zulässig!

Ordnung und Reinlichkeit in den Werkstätten:

Maschinen, Werkzeuge und Geräte sind nach ihrem Gebrauch sofort zu reinigen und aufzubewahren. Die Arbeitsplätze sind am Ende zu säubern. Die zugewiesenen Garderobenschränke sind schonend zu behandeln und am Ende des Lehrganges leer und sauber zu hinterlassen.