An- & Abreise


Grundsätzlich besteht für alle Schüler die Möglichkeit, während der hierfür vorgesehenen Zeit das Schülerwohnhaus zu verlassen. Hat ein Schüler die Absicht, den Schulort zu verlassen, hat er dies dem diensthabenden Erzieher zu melden.
Zu bestimmten Zeiten (Anwesenheitskontrolle) müssen alle Bewohner des Schülerheimes in ihren eigenen Zimmern anwesend sein. Das Fernbleiben über Nacht oder über einen längeren Zeitraum bedarf der schriftlichen Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten, jedoch nicht an Wochenenden und Feiertagen.

Für die Zeit zwischen Verlassen und Wiedereintreffen im Schülerheim übernehmen die Eltern die Verantwortung.

An Wochenenden und schulfreien Tagen können die Schüler vom Schülerwohnhaus abreisen. Die Eltern müssen daher mit ihrem/r Sohn/Tochter die Wochenendaufenthalte besprechen.
Die Schüler sind nicht verpflichtet, dem Schülerwohnheim ihr Reiseziel bekannt zu geben.

Nur die Schüler, die sich zum Heimaufenthalt über das Wochenende bzw. unterrichtsfreien Tagen angemeldet haben, bzw. anwesend sind, werden beaufsichtigt.
Spätestens drei Tage vor dem Wochenende oder vor schulfreien Tagen müssen sich die im Schülerheim verbleibenden Schüler beim diensthabenden Erzieher anmelden.

Die abreisenden Schüler haben ihre voraussichtliche Rückkunft bekannt zu geben. Anreisetermine: bis 21:30 oder 07:25 Uhr des folgenden Unterrichtstages.

Die Erziehungsberechtigten von Schülerinnen bitten wir um Verständnis und Kenntnisnahme, dass jeweils von Samstag auf Sonntag aufgrund der geringen Anzahl für Mädchen keine Erzieherin eingeteilt werden kann. Während der Woche bzw. von Sonntag ab 19.00 Uhr werden die Mädchen von Erzieherinnen betreut.

Schüler der NNÖMS Lilienfeld fahren an Wochenenden und schulfreien Tagen grundsätzlich nach Hause. Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten bzw. der Direktion der NNÖMS Lilienfeld ist jedoch ein Verbleib im Schülerwohnhaus möglich.

Kann ein Schüler nicht rechtzeitig zurückkehren, so ist das Schülerwohnheim unverzüglich zu verständigen.

In der Zeit zwischen Verlassen und Wiedereintreffen im Schülerwohnhaus besteht keine Betreuung durch das Heim. Verpflegungsgeld wird nicht zurückgezahlt, da die Gebühr pauschaliert ist.

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Fahrplan

 

Buslinie von Zwettl bis Langschlag und retour siehe

Verkehrslinie 737.


Für weitere Fragen steht Ihnen der Verkehrsverbund OST (VOR)

unter 0800/2223324 oder www.vor.at zur Verfügung

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